02.02.2022
Eine eben unterzeichnete Sammelverordnung schreibt zudem die Bezeichnung Sekt Austria anstelle von Sekt g.U. fest und definiert Kremstaler Ortsweine.
Lange haben die Wagramer Winzer über die Ausprägung ihres DAC-Herkunftsschutzes diskutiert. Zwei Jahrzehnte nach dem Weinviertel hat man sich geeinigt und per Verordnung die Rahmenbedingungen festgeschrieben. Wie andere Gebiete entschied sich der Wagram laut Aussendung der ÖWM für die Unterteilung seiner DAC-Weine in die Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten, zulässig sind 13 weiße und auch rote Rebsorten. Ebenso sind Gemischter Satz und Cuvées möglich.
Für die Ortsweine sieht die DAC-Verordnung 27 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich auf sieben. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden. Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine, also Weine aus einzelnen, gesetzlich definierten Anbaulagen. Dafür erlaubt sind die weißen Wagram-Leitsorten Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling. Alle Weine müssen der Angabe „trocken“ entsprechen, die Weißweine dürfen keinen dominanten Holzton aufweisen. Gültig ist die Verordnung für Weine ab dem Jahrgang 2021. Mit der Unterschrift von Bundesministerin Elisabeth Köstinger ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wagram DAC“ die bereits siebzehnte ihrer Art in Österreich. Dann fehlt nur noch die Thermenregion.
Im Zuge der Sammelverordnung wird auch eine bedeutende Neuerung für Österreichs Schaumweine verankert: Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung („Sekt g.U.“) darf fortan ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen „Sekt Austria“, „Sekt Austria Reserve“ oder „Sekt Austria Große Reserve“ in Verkehr gebracht werden. Damit soll die 100-prozentige österreichische Herkunft dieser Sekte (Trauben aus Österreich und ebenda versektet) noch klarer kommuniziert werden. Erkennbar ist Sekt Austria auch an der rotweißroten Banderole auf dem Flaschenkopf.
„Unsere Sekte haben höchste Qualität, auch international werden sie immer gefragter“, erklärt Yorke. „Mit der Bezeichnung ‚Sekt Austria‘ für jene Schaumweine, die zu 100 Prozent aus Österreich stammen, schaffen wir eine klare Positionierung und Profilierung dieser Spitzenweine in drei Stufen!“
Mit der Sammelverordnung erhält auch die DAC-Verordnung des Kremstals ein Update: Für die Stufe der Ortsweine wurden nun neun Herkünfte gesetzlich definiert, die auf dem Etikett angegeben werden dürfen: Krems, Stein, Rohrendorf, Gedersdorf, Stratzing, Senftenberg, Furth, Höbenbach sowie Krustetten.
von Bernhard Degen
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