14.08.2023

Die Lagenklassifikation wird offiziell

"Erste Lage" und "Große Lage" bekommen eine rechtliche Basis. Mit den ersten offiziellen Klassifizierungen wird aber nicht vor 2025 zu rechnen sein.

Eine der legendärsten Lagen des Landes: Ried Achleiten
Eine der legendärsten Lagen des Landes: Ried Achleiten © ÖWM / Robert Herbst

Nachdem nun auch die Thermenregion zur DAC-Familie beigetreten ist, ist das Herkunftssystem in der österreichischen Weinlandschaft komplett. Alle Weinbaugebiete haben herausgearbeitet, was einen typischen Wein einer konkreten Herkunft ausmacht. Nun kann der nächste Schritt gemacht werden, die Lagenklassifikation. Dabei geht es darum, jene Lagen bzw. Rieden zu definieren, die erstklassige Weine hervorbringen. Nach intensiver Vorarbeit wurde nun mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2023 laut Aussendung die gesetzliche Grundlage für ein offizielles landesweites Klassifikationssystem geschaffen. Diese sieht zwei Stufen vor: Zunächst können Rieden als Erste Lage klassifiziert werden. Frühestens fünf Jahre danach können sie als Große Lage festgelegt werden.

Entsprechende Initiativen gibt es in Österreich schon lange, besonders die Traditionsweingüter haben hier wertvolle Pionierarbeit geleistet. Die entsprechenden Kennzeichnungen 1ÖTW und GÖTW für Erste und Große Lagen existieren bis dato aber nur auf privater Basis.

Mit der Sammelverordnung 2023 wurde die Basis geschaffen, dass Österreichs Rieden nach einem einheitlichen System offiziell klassifiziert werden können. Die Entscheidung, Rieden zu klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst, denn die Bedeutung von Einzellagen ist in jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt.
Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM)


Handlese und niedriger Ertrag sind Voraussetzung

Als Basis für die Lagenklassifikation legt die Verordnung allgemeine Bedingungen fest. So dürfen die Begriffe Erste Lage und Große Lage beispielsweise nur für DAC-Weine aus klassifizierten Rieden verwendet werden. Das Weinbaugebiet, aus dem der Wein stammt, muss zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein – Ortswein – Riedenwein definiert haben. Darüber hinaus sieht die Verordnung für die Verwendung der Bezeichnungen „Erste Lage“ bzw. „Große Lage“ einen niedrigeren Hektarhöchstertrag als den gesetzlich vorgeschriebenen und eine Lese per Hand vor.  

Weinbewertungen sind wertvolle Indizien

Für eine Klassifizierung ist eine detaillierte Dokumentation notwendig, etwa zur historischen Bedeutung der Ried, zu ihrer Homogenität in Bezug auf Boden, Geologie, Klima und Exposition, aber auch zu Vermarktungsmenge und -wert der Weine, die aus der Ried gewonnen werden. Dargelegt werden müssen zudem weitere Faktoren, die das Qualitätspotenzial der Ried aufzeigen – z. B. nationale und internationale Weinbewertungen. Damit der Begriff Große Lage verwendet werden kann, muss eine Ried mindestens fünf Jahre als Erste Lage klassifiziert sein und es müssen weitere Bedingungen für die Bezeichnung Große Lage festgelegt werden. 

Mit den ersten Klassifizierungen von Rieden als Erste Lage wird nicht vor 2025 zu rechnen sein.

von Bernhard Degen

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